Alte Gesundheitskarte (KVK) weiter nutzbar


Seit dem 01. 01. 2014 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu verwenden. Sollten Sie noch immer im Besitz der alten Krankenversichertenkarte (KVK) sein, können Sie trotzdem in unsere Praxis kommen.

Wir können mit unseren Lesegeräten beide Kartentypen einlesen und Sie wie gewohnt behandeln.

Hinweis: Die neue Elektronische Karte (eGK) betrifft nur die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Sonstige Kostenträger wie die Polizei und die Private Krankenversicherung geben weiterhin ein Karte vom Typ KVK an Ihre Mitglieder aus und keine vom Typ eGK.