Update: Reform der Psychotherapeutenausbildung


Am 26. September wurde das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung verabschiedet. Künftig ist es möglich nach dem Abitur direkt ein Universitätsstudium der Psychotherapie zu absolvieren. Universitäten wollen nun einen Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/21 ermöglichen.

Psychotherapiestudierende durchlaufen dann ein polyvalentes dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium. Die Approbation zu „Psychologischen Psychotherapeuten“ oder „Kinder- und Jugendpsychotherapeuten“ wird danach mittels einer Weiterbildung in einer stationären und ambulanten Einrichtung erworben. Im Rahmen dessen erhalten die angehenden Therapeuten, anders als in den vergangenen Jahren, mindestens 40% von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Vergütungen für ihre Behandlungsleistungen. Bestehen bleibt die Tatsache, dass Supervision, Selbsterfahrung und Theoriestunden, welche im Rahmen der Weiterbildung vorgeschrieben sind, weiterhin selbst gezahlt werden müssen. Gegen diese finanzielle Belastung fordern die Grünen im Bundestag eine Zusatzfinanzierung der ambulanten Weiterbildung, analog zur Förderung der Weiterbildung von Hausärzten. Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung möchte sich weiterhin für eine Bezahlung nach Tarif einsetzen.

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wird für künftige PsychotherapeutInnen ein neuer Pfad in Richtung einer gerechteren Ausbildung gebahnt. Doch wie sehen die Übergangsregelungen für aktuell in Ausbildung befindende PsychotherapeutInnen aus? Für das obligatorische Praktikum in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken (Vollzeit) erhalten sie eine Vergütung von 1000€ monatlich. Außerdem soll eine Vergütung der Therapiestunden, welche im Rahmen der Ausbildung geleistet werden, erfolgen. Während des psychiatrischen Praxisjahrs erhielten Psychotherapeuten in Ausbildung bisher lediglich ca. 650€ im Monat. Die Übergangsfrist zum Beenden der Ausbildung nach altem System und mit Übergangsregelung beträgt 12 Jahre.

Zuletzt gibt es eine weitere Neuerung zur Legaldefinition der anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Diese wird um „anerkannte Methoden“, und damit um die klinische Neuropsychologie, erweitert. Damit wird diese Methode Teil der künftigen Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten. Perspektivisch muss nun nur noch der Bundesrat dem Gesetz der Reform zur Psychotherapieausbildung zustimmen. Die neuen Regelungen treten am 01. September 2020 in Kraft.

 

Die obenstehenden Informationen sind dem Deutschen Ärzteblatt (Heft 10), „Reform der Psychotherapeutenausbildung“ von Petra Bühring, entnommen.